Geben und Nehmen ... Teilen bringt "wirtschaftliche Freude" mit sich … nach Abschließen von Lizenzverträgen, die Sie berechtigen, IP-Rechte anderer zu benutzen (also der Wissensstarke räumt dem wirtschaftlich Starken das Recht ein, IP-Rechte kommerziell zu verwerten). Beide profitieren.
Lizenzverträge können zu Patenten, Gebrauchsmustern, Marken oder Designs und auch über geheimes Know-how geschlossen werden, Letzteres hat dann wirklich geheim zu sein und muss vertraglich umrissen sein, dazuhin "wesentlich" im lizenzierten Technologiefeld.
Lizenzarten unterscheiden sich in einfache und ausschließliche Lizenzen. Der Inhaber einer einfachen Lizenz ist berechtigt, den Lizenzgegenstand neben dem Lizenzgeber und anderen Lizenznehmern zu nutzen. Die ausschließliche Lizenz (= Exklusivlizenz) berechtigt den Inhaber, alle anderen Personen (Unternehmen) - meist auch den Lizenzgeber selbst - von der Nutzung des Lizenzgegenstandes auszuschließen. Der Lizenzgeber erhält die im Lizenzvertrag festgelegte Lizenzgebühr.
Bei Lizenzvergabe oder Lizenznahme sind einige Aspekte zu beachten, von der Lizenzgebühr über das Lizenzterritorium (Inland, Europa oder Welt) bis hin zur Frage, welche Ausführung des Produktes Gegenstand der Lizenzierung ist und wie die Lizenz zwischen einer Exklusivlizenz und einer einfachen Lizenz gelagert ist und vereinbart wird.
Stand: 12. August 2013